Neue Auzubildende im Betrieb: So gehen Sie bei der Erstunterweisung auf Nummer sicher
Neue Mitarbeiter erleiden öfter
Arbeitsunfälle als andere, weil sie viele Gefahren an ihrem neuen Arbeitsplatz
noch nicht kennen. Darum schreibt das Arbeitsschutzgesetz (unter www.arbeitssicherheit-jaeger.de Download zu finden) dem Arbeitgeber
vor, "die Neuen" vor Aufnahme
ihrer Tätigkeit zu hiermit verbundenen gesundheitlichen Gefahren und deren
Vermeidung zu schulen (Erstunterweisung).
Wir möchten Sie deshalb an die Hand nehmen und die
Erstuntersuchung in Zusammenarbeit mit Frau Jäger (Fachkraft für
Arbeitssicherheit) für Sie durchführen.
Inhalte:
- Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
- 1. Hilfe (keine Sofortmaßnahme)
- Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
- 1. Hilfe (keine Sofortmaßnahme)
- Brandschutz – Verhalten bei Brand, Explosion,
Katastrophen…
- Allgemeine Informationen zum sicheren und
gesunden Arbeiten in Werkstätten oder ggf. auch im
Büro
- Unfallverhütungsvorschriften
- Jugendschutzgesetz
Wann: am 04.September 2012 von 09:00 - 13:00 Uhr
Wo: in
der Kreishandwerkerschaft, Weinmarkt 15, 87700 Memmingen
Gebühr: für
Mitgliedsbetriebe € 49,- für
Nichtmitglieder € 69,-
23.01.2012